Vorführrecht

Für die Verwendung von Filmen in Kita, Schule, Pfarrgemeinden und Einrichtungen ist ein besonderes Vorführrecht notwendig, das Recht der nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung (V+Ö-Rechte). Alle im Medienzentrum angebotenen Filme verfügen über dieses Recht.

Wollen Sie einen Film im Religionsunterricht zeigen, in der Pfarrgemeinde oder in einer Einrichtung einen Filmabend organisieren, so können Sie nicht einfach Ihre DVD von zu Hause oder einen Fernsehmitschnitt verwenden. Sie benötigen für diesen Filmtitel das Recht der nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung (V+Ö-Rechte). Alle DVDs und Lizenzen, die Sie im Bereich Bildungsmedien im Medienzentrum ausleihen können, verfügen über dieses V+Ö-Recht. Damit können Sie rechtssicher die benötigten Titel verwenden und riskieren keinen Verstoß mit zivilrechtlichen Konsequenzen.  Zahlreiche Filme liegen online zum Streaming und Download vor oder können als DVD eingesetzt werden.

V+Ö-Rechte stehen für Vorführungs- und Öffentlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Filmverwertung. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  • Vorführungsrecht (V-Recht):
    • Das Vorführungsrecht bezieht sich auf die öffentliche Aufführung eines Films. Es regelt, wer den Film in der Öffentlichkeit zeigen darf.
    • Lizenzinhaber (z. B. Filmverleiher) haben das Recht, Lizenzen für Filmvorführungen zu vergeben. Diese Lizenzen können gewerblich oder nichtgewerblich sein.
    • Nichtgewerbliche Vorführungen finden z. B. in Schulen, Kirchen oder Verbänden statt. Hierfür benötigt man eine spezielle Lizenz.

 

  • Öffentlichkeitsrecht (Ö-Recht):
    • Das Öffentlichkeitsrecht betrifft die Werbung für Filmvorführungen.
    • Es legt fest, wie Filme beworben werden dürfen. Gewerbliche Kinos haben oft mehr Freiheiten bei der Werbung als nichtgewerbliche Veranstalter.
    • Nichtgewerbliche Vorführungen unterliegen Werbebeschränkungen, um gewerbliche Kinos vor unfairem Wettbewerb zu schützen.

 

  • Verbindung zwischen V+Ö-Rechten und Urheberrecht:
    • Das Urheberrecht schützt die kreativen Werke (z. B. Filme) vor unbefugter Nutzung.
    • Die Vergabe von V+Ö-Rechten erfolgt durch Verträge zwischen Lizenzinhabern und Vermittlungsstellen (wie dem Katholischen Filmwerk).
    • Verstöße gegen Werberestriktionen werden zivilrechtlich geahndet, nicht strafrechtlich.

Insgesamt dienen V+Ö-Rechte dazu, einen fairen Rahmen für Filmvorführungen zu schaffen und die Interessen von Filmverleihern, Kinos und nichtgewerblichen Veranstaltern auszubalancieren.